Kurzmeldungen

Die Bundeskampfrichter-Kommission informiert: "Das Greifen der Beine ist erlaubt, wenn der Gegner einseitig übergreift und dieser Griff auf oder über die Schulter geht (nicht nur der Arm) und zum Weghalten, nicht zum Angreifen dient."
(Quelle: http://www.judobund.de)


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